1. Trimenon
Übelkeit, Müdigkeit, Glücklichkeit
Du bist müde, dir ist schlecht und dennoch bist du glücklich? Dann liegst du entweder im Wellnesshotel nach einem Mädelsabend oder du bist schwanger! Schwangerschaft im ersten Trimester ist leider nicht immer Wellness.
Denn mit dem positiven Schwangerschaftstest ändert sich nun erstmal einiges. Einiges? Das ist etwas untertrieben. Auch wenn noch kein Bauch zu sehen ist, spürst du schon rechts schnell, dass alles anders ist. Dein Körper muss nun zwei Herzen versorgen (übrigens schlägt das Herzchen des Kindes schon 22 Tage nach der Befruchtung). Und das strengt an. Das erste Trimester dauert von der Befruchtung bis zur 12. Schwangerschaftswoche. In dieser Zeit wird aus einer befruchteten Eizelle ein Fetus du alle Organe sind zu Beginn der 13. SSW bereits angelegt und müssen sich nun weiterentwickeln.
Du bist schwanger! Herzlichen Glückwunsch! Wie die Schwangerschaftswoche berechnet wird, findest Du hier.
Einige Tage nach der Befruchtung nistet sich der Embryo in deiner Gebärmutter ein und produziert Hormone, so dass die Regelblutung ausbleibt. Schon zu dieser Zeit, meist aber ca. 2 Wochen später kannst Du Brustspannen und Übelkeit und starke Müdigkeit bemerken.
Das Wachstum der Gebärmutter kann manchmal leichte Ziehen im Unterbauch verursachen und die Blase sich kann durch den Druck der Gebärmutter öfter melden, so dass vermehrter Harndrang auftreten kann. der Anstieg von Hormonen lässt die Scheide stärker durchbluten, was zu vermehrten Ausfluss führen kann.
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Auch wenn der Vater kein Kapitän sondern nur Leichtmatrose sein sollte, er muss mit ins Boot!
Natürlich macht man(n) sich auch Sorgen macht, aber es gilt: Der Mann hat es gut, er kann weiter ein Bierchen trinken und ein saftiges Steak essen. Er muss das Kind nicht austragen, aber die Mama mittragen.
Im ersten Trimenon ist die Aufgabe des Partners: Sich keine Sorge machen und Verständnis für die Veränderung seiner Partnerin zeigen.
Es ist normal, dass eine Schwangere:
- immer müde ist
- immer übel ist
- empfindlich ist
- besorgt ist.
Beide Elternteile müssen wissen, dass die Schwangerschaft auch belastend sein kann für beide. Teilt Euch Eure Bedürfnisse mit.
Die Mutter hat die Aufgabe, das Kind in Ihrem Bauch wachsen zu lassen, der Papa hat vor allem die Aufgabe:
Da sein. Nicht mehr und nicht weniger.
Zum Ausschneiden und bei Bedarf an den Kühlschrank pinnen:
Im ersten Trimenon entsteht aus einer einzelnen Zelle, der befruchteten Eizelle ein Fetus , der schon alle Organe hat. 5 Tage nach der Befruchtung nistet sich das werdende Kind ein, bildet Mutterkuchen und Fruchthöhle. Aus vielen Zellen bildet sich ein Embryo, ab der 10. SSW spricht frau von Fötus. Es bilden sich nun alle wichtigen Organe: das Herz, die Leber, die Lunge und auch schon winzige Ärmchen und Beinchen. Ab der 9. Woche kann sich das Kind bewegen, aber Mama spürt die Bewegungen noch nicht.
Es hfeht mch Us, und Trosie etc
Mit der Schwangerschaft bekommst du – vor dem mindestens 18 Jahre andauernden Abo „Mama-kannst Du mir mal helfen“ ein 9monatiges Abo bei der Frauenärztin/ dem Frauenarzt. 4
Zuerst alle vier Wochen, dann alle zwei Wochen ab der 32. SSW werden bei dir das Gewicht und der Blutdruck gemessen, Blut abgenommen und unter anderem eine Bluteisenwert bestimmt (Hämoglobin) und der Urin nach Eiweiß und Zucker untersucht und alle diese Daten in den Mutterpass eingetragen
.
Zu Beginn der Schwangerschaft werden noch weitere Laboruntersuchungen durchgeführt:
Bestimmung der Blutgruppe mit Rhesusfaktor und Test auf Antikörper gegen Blutgruppen.
Tests auf Infektionskrankheiten wie HIV, Syphilis und Chlamydien und Bestimmung des Schutzes vor Röteln.
Zwischen der 9. und 12. SSW erfolgt das sogenannte erste Ultraschallscreening. Ziel dieser Untersuchung ist, den voraussichtlichen Entbindungstermin genau festzulegen und Auffälligkeiten des Kindes festzustellen.
Zwischen der 11 und der 14. SSW kann auch das Risiko auf chromosomale Störungen ermittelt werden. Die häufigsten Chromosomenstörungen sind das Down-Syndrom (Trisomie 21), das Edwards-Syndrom (Trisomie 18) und das Pätau-Syndrom (Trisomie 13). Sie machen aber selbst nur einen Bruchteil aller möglichen Störungen aus, wie das Diagramm zeigt:
Ersttrimester-Screening
Das Ersttrimester-Screening kann ab Beginn der 12. bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche (11+1 bis 13+6) durchgeführt werden. Im Mittelpunkt steht eine Ultraschalluntersuchung mit der sogenannten Nackentransparenzmessung. Zusammen mit einer zusätzlichen Blutuntersuchung kann das Risiko für Trisomie 21, 18 und 13 eingeschätzt werden. Dabei werden verschieden Faktoren erfasst, aus denen die Wahrscheinlichkeit berechnet wird. Die Erkennungsrate für Trisomie 21 beträgt bis zu ca. 85-90%.
Wichtig zu wissen: Die Untersuchung ist keine Diagnose, sondern eine Wahrscheinlichkeitsberechnung. Ein positives Ergebnis bedeutet also nicht zwangsläufig, dass das Baby an einer Chromosomenstörung leidet. Hier ist eine Beratung mit dem Arzt sinnvoll, um das Risiko besser einschätzen zu können. Gemeinsam können Sie überlegen, ob Sie einen Test für ein definitives Ergebnis (Fruchtwasserpunktion) in Erwägung ziehen wollen.
Zusätzlich kann beim Ersttrimesterscreening neben der Nackenfalte fakultativ auch das Nasenbein, das kindliche Herz, die Nabelschnur und andere Organe beurteilt und damit auch bestimmte nicht-chromosomale Erkrankungen entdeckt werden.
Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)
NIPT steht für „Non invasive prenatal testing.“ Bei dem Test wird das Blut der Mutter auf kindliches, zellfreies Erbgut untersucht. Während der Schwangerschaft ist die DNA des Babys im freien Blutkreislauf der Mutter enthalten. Diese kindlichen DNA-Bruchstücke ermöglichen eine Untersuchung auf genetische Störungen.
Bei dem Test werden das Down- und das Edwards-Syndrom zu 99% erkannt, das Pätau-Syndrom zu 92-99 Prozent.
Der Test ist ab der Schwangerschaftswoche 11 möglich (10+0). Durch den Test kann auch das Geschlecht bestimmt werden.
DER NIPT kann sehr sicher eine Trisomie 21, 18 13 und mit einem geringeren Detektionsrate auch Änderungen der Geschlechtschromosomen ausschießen. Andere chromosomale oder jegliche nicht-chromosomale Veränderung (die den Großteil aller Fehlbildungen ausmachen) können nicht erkannt werden.
Fruchtwasserpunktion (Amniozentese – invasiv)
Durch die Untersuchung des Fruchtwassers kann das Vorliegen einer Chromosomenstörung beim werdenden Kind mit deutlich höherer Sicherheit ausgeschlossen werden.
Diese Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr bei Auffälligkeiten im Ultraschall, bei auffälligem Ersttrimester-Screening und NIPT Test bezahlt.
Die Fruchtwasseruntersuchung wird in der Regel in der 16./17. SSW durchgeführt. In sehr seltenen Fällen kann es zu einer Verletzung des Feten kommen.
Chorionzottenbiopsie
Darunter versteht man die Punktion des Mutterkuchens. Sie kann bei Verdacht auf eine Erkrankung schon früher als die Fruchtwasserpunktion erfolgen.
Schwangere sind in Deutschland durch das Mutterschutzgesetz besonders in der Arbeit besonders geschützt. Eine sehr gute Übersicht über die aktuellen arbeitsrechtlichen Veränderungen in der Schwangerschaft findest du auf der Seite des bayerischen Familienministeriums:
Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen. Wenn Du aber in „gefährlichen“ Berufen arbeitest, insbesondere, wenn du mit gefährlichen Chemikalien oder infektiösen Substanzen zu tun hast, solltest du zu deinem eigenen Schutz und den des Kindes möglichst früh deine Schwangerschaft mitteilen.
Mit Beginn der Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate nach Entbindung gilt (bis auf wenige Ausnahmen) ein Kündigungsschutz. Du solltest, spätestens, wenn du gekündigt wirst, die Schwangerschaft mitteilen (sonst erlischt nach 2 Wochen der Kündigungsschutz!)
Dein Arbeitgeber muss dann anhand einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob du noch weiter an deinem Arbeitsplatz arbeiten darfst. Dabei geht es hierbei nicht nur um Beschäftigung mit den oben erwähnten Chemikalien oder biogefährdenden Stoffen, auch schweres Heben über 5kg (regelmäßig) oder 10kg (schon einmalig) besondere Lärmbelastung oder häufige ungünstige Körperhaltungen sind nicht erlaubt.
Unabhängig davon gelten für Dich besondere Arbeitszeitbelastung: Nachtdienst, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, nach 20 Uhr oder vor 6 Uhr sind nicht erlaubt.
Und wenn du jetzt schon das zweite Kind bekommst und letzten Sonntag das erste Kind samt seiner Schnupfennase und Stinkewindel die ganze Nacht umhergetragen hast, weil es nicht einschlafen konnte und du non besorgt bist, weil du damit gegen so ziemlich jede Vorschrift des Mutterschutzgesetzes verstoßen hast, dann mach die keine Sorgen: Für die Arbeit einer Mutter gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Ist ja klar.